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Trennung & Scheidung

Haus verkaufen bei Scheidung — fair, diskret und ohne jahrelange Auseinandersetzung

Situation: Scheidung blockiert den Immobilienverkauf — jeder Partner will den höchsten Preis, niemand will monatelange Besichtigungen im Haus, in dem man nicht mehr gemeinsam lebt.

Lösung: Direktankauf mit unabhängiger Bewertung als neutrale Entscheidungsgrundlage. Notartermin in 3-6 Wochen. Beide Seiten erhalten ihren Zugewinnausgleich-Anteil ohne Streit.

Zeitersparnis: 4-12 Monate gegenüber Maklerverkauf mit laufenden Unterhaltsfragen

Warum Immobilien bei Scheidung besonders schwierig zu verkaufen sind

  • !

    Unterschiedliche Preisvorstellungen beider Partner blockieren die Einigung auf einen Angebotspreis.

  • !

    Wer im Haus wohnt, hat kein Interesse an Besichtigungen — der Auszug vor Verkauf verursacht zusätzliche Kosten.

  • !

    Scheidungsfolgenvereinbarungen knüpfen oft an den tatsächlichen Verkaufserlös an — jeder Monat Verzögerung blockiert auch den Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung.

  • !

    Drohende Teilungsversteigerung bei fehlender Einigung führt regelmäßig zu Erlösen 15-30 % unter Marktwert.

Der neutrale Direktankauf-Prozess bei Scheidung

  1. 1

    Unabhängige Marktwerteinschätzung

    Kostenlose Bewertung als PDF — das Dokument dient beiden Partnern (und deren Anwälten) als gemeinsame Verhandlungsgrundlage.

  2. 2

    Diskrete Besichtigung

    Ein einziger Termin, auf Wunsch mit beiden Anwälten anwesend. Keine öffentlichen Inserate, keine Nachbarschafts-Gerüchte.

  3. 3

    Verbindliches Kaufangebot an beide Seiten

    Schriftliches Angebot mit Preisherleitung, gültig für 14 Tage. Beide Partner und ggf. Banken (bei Finanzierung) erhalten alle Unterlagen parallel.

  4. 4

    Abstimmung mit Scheidungsanwalt / Notar

    Wir koordinieren mit den bevollmächtigten Anwälten, sodass der Kaufvertrag die bereits getroffenen Scheidungsvereinbarungen spiegelt.

  5. 5

    Beurkundung & Auszahlung

    Der Kaufpreis wird gemäß Miteigentumsanteil direkt an beide Partner ausgezahlt — nicht erst auf ein Gemeinschaftskonto.

Auf einen Blick

3-6 Wochen

Durchlaufzeit

Null

Öffentliche Sichtbarkeit

Teilungsversteigerung vermieden

48 h

Angebot

Ihre Vorteile

Neutrale Bewertung als Basis — kein Gefühl von Übervorteilung

Keine monatelangen Besichtigungen im gemeinsamen Haus

Vermeidung der Teilungsversteigerung (spart 15-30 % Erlöseinbußen)

Direktauszahlung an beide Miteigentümer nach Quote

Notariell dokumentierter Vorgang — gerichtsfest für Scheidungsverfahren

Häufige Fragen

Kann nur einer der Ehepartner den Verkauf einleiten?+

Nein. Bei gemeinsamem Eigentum müssen beide Miteigentümer dem Verkauf zustimmen (§747 BGB). Uns kann aber jeder Partner einzeln kontaktieren — wir vermitteln anschließend neutral zwischen beiden Seiten und arbeiten erst nach schriftlicher Zustimmung beider auf den Vertragsschluss hin.

Was ist, wenn ein Partner die Immobilie übernehmen, der andere aber verkaufen will?+

Dann prüfen wir einen Teilankauf: Wir kaufen den Anteil des ausscheidenden Partners, während der andere Partner Alleineigentümer wird. Das vermeidet Teilungsversteigerung und ermöglicht dem Verbleibenden, mit neuer Finanzierung weiterzumachen.

Wird der Verkaufserlös im Zugewinnausgleich berücksichtigt?+

Ja. Der Verkehrswert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags ist für den Zugewinnausgleich relevant. Unser Kaufpreis als marktgerechter Wert kann — je nach Stichtag — als Bemessungsgrundlage dienen. Klären Sie das mit Ihrem Scheidungsanwalt.

Wir haben noch eine laufende Baufinanzierung — wer löst die ab?+

Wir. Bei Beurkundung wird ein Teil des Kaufpreises direkt an die finanzierende Bank zur Ablösung überwiesen. Den Rest erhalten Sie anteilig. Vorfälligkeitsentschädigungen werden transparent im Kaufvertrag aufgeführt.

Bereit für Ihre Lösung?

Kostenlose Erstbewertung in 24 Stunden, verbindliches Ankaufsangebot in 48 Stunden.

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